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   VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98.A (3)   

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https://dejure.org/2004,18918
VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98.A (3) (https://dejure.org/2004,18918)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.02.2004 - 5 E 30444/98.A (3) (https://dejure.org/2004,18918)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 5 E 30444/98.A (3) (https://dejure.org/2004,18918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 4 AuslG, § 51 Abs 1 AuslG, Art 3 EMRK
    Politische Verfolgung in Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Mutter) und wegen Nichtehelichkeit (Kind) und wegen Glaubensübertritts zum Christentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen; Unmöglichkeit der Rückkehr in den Iran auf Grund Ausgrenzung aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit wegen des Status als nicht eheliches Kind und wegen einer körperlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Politische Verfolgung in Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Mutter) und wegen Nichtehelichkeit (Kind) und wegen Glaubensübertritts zum Christentum

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 3
    Iran, Flüchtlingsfrauen, Außerehelicher Geschlechtsverkehr, Nichteheliche Kinder, Behinderte, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Soziale Gruppe, Christen, Konversion, Apostasie, Religiös motivierte Verfolgung, Religiöses Existenzminimum, Situation bei Rückkehr, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 615
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98
    Eine im Sinne dieser Vorschrift relevante Verfolgung liegt vor, wenn dem einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Überzeugung oder vergleichbare persönliche Eigenschaften oder Verhaltensweisen gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - abgedruckt in BVerfGE 80, 315 [334 f. und 344 ff.]).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98
    43/92), wonach ein nicht-eheliches Kind bei seiner Rückkehr in den Iran als Schandmal der Familie angesehen werden würde und, sobald der Tatbestand der Nichtehelichkeit bekannt würde, es damit rechnen müsste, von allen, denen dieser Umstand bekannt werde, verstoßen zu werden; nach der dortigen Ansicht des Auswärtigen Amtes sei es während seines ganzen Lebens ständigen Diskriminierungen ausgesetzt; das Kind werde spätestens mit der Einschulung in das gesellschaftliche Abseits gedrängt).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98
    Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Norm sind, soweit sie die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffen, mit denjenigen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 9 C 59.91, abgedruckt in NVwZ 1992, 892).
  • VK Niedersachsen, 20.09.2002 - 18/02

    Unverzüglichkeit der Rüge: Rügefrist beträgt bei einem fachkundigen Unternehmen

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98
    Es ist aus anderen Quellen bekannt, dass nicht-eheliche Kinder von der staatlichen Förderung (Schul- und Berufsausbildung) ausgeschlossen sind (vgl. Amnesty International, Auskunft vom 19.04.1990 [Dok. 66/90, S. 5]; wohl eher verharmlosend: Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 06.06.2002 [Dok. 18/02], in der es heißt, bei nicht-ehelichen Kindern könnten Schwierigkeiten bei der Kontaktierung iranischer Behörden [z. B. bei der Anmeldung zum Schulunterricht oder späteren Aufnahme eines Studiums] nicht ausgeschlossen werden; anders noch in der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 03.11.1992 [Dok.
  • FG Hamburg, 27.09.1999 - V 12/99

    Begriff der "Verlustzuweisungsgesellschaft"; Unzulässigkeit der Beweislastumkehr

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98
    Ihm wird eine "Zuwartefrist" eingeräumt, in der beobachtet wird, ob der Übertritt nicht allein "europäischen Zwecken und Zielen" (gemeint ist: der Förderung des Asylverfahrens) dienen sollte (Auskunft des Deutschen Orient-Instituts vom 26.02.1999 [Dok. 12/99]).
  • VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04

    Zur Frage der politischen Verfolgung im Iran wegen außerehelichen

    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach der Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung des Klägers für den Fall seiner Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 16.02.2004, NVwZ-RR 2004, 615, VG Münster, Urt. v. 10.12.2002 - 5 K 3970/98.A - und Urt. v. 16.01.2004 - 7 K 1778/98.A - ).
  • VG Darmstadt, 14.03.2008 - 5 E 2504/06
    Nach wie vor vertritt das erkennende Gericht - ebenso wie die Kammer - in ständiger Rechtsprechung (vgl.z.B. Urt.v. 16.02.2004 - 5 E 30444/98.A (3) -NVwZ-RR 2004, 615 [617]) die Auffassung, dass das jeweilige Glaubensbekenntnis eines Menschen ein innerer Vorgang ist, der sich im Allgemeinen einer Überprüfung durch Dritte entzieht.
  • VG Düsseldorf, 12.03.2007 - 9 K 3098/06

    Nichteheliches Kind

    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung der Klägerin für den Fall ihrer Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen, vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2006 - A 6 K 12318/04 -, AuAS 2006, 238; VG Darmstadt, Urteil vom 16. Februar 2004 - 5 E 30444/98.A -, NVwZ-RR 2004, 615; VG Münster, Urteile vom 16. Januar 2004 - 7 K 1778/98.A - und vom 10. Dezember 2002 - 5 K 3970/98.A -.
  • VG Saarlouis, 21.09.2005 - 5 K 2/05

    Iran, Ehebruch, Ausreise, Hadd-Strafen, geschlechtsspezifische Verfolgung,

    Insbesondere treffen die harten Strafdrohungen Frauen und Männer auch gleichermaßen (vgl. etwa VG Darmstadt, Urteil vom 16.02.2004 - 5 E 30444/98.A - VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2002 - A 3 K 11647/00 - und Urteil vom 24.02.2000 - A 13 K 11195/99 - OVG Lüneburg, Urteil vom 24.10.2001 - 5 LB 448/01 - VG Bremen, Urteil vom 02.04.1998 - 3 AK 2749/97 - und VG Würzburg, Urteil vom 09.10.2002 - W 7 K 02.30595 - Deutsches Orient-Institut an VG Gelsenkirchen vom 27.02.2003 - Dok.-Nr. 1012 -).
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